Wirtschafts- und Vertragsrecht

RA Markus Saller betreut vornehmlich Mandanten aus dem Unternehmertum in allen Fragen des Kauf-, Dienst-, Werk- und Bauvertragsrecht. Hierzu gehört auch die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kaufrecht: Sachmängelhaftung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz

Unter Dienstverträgen versteht man z. B. Unterrichts-, und Wartungsverträge, aber auch Verträge mit Freiberuflern wie Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten

Werkverträge sind vornehmlich Verträge mit Handwerkern. Hier geht es u. a. um Probleme beim Vertragsschluss, Abschlagszahlungen, Sicherheiten, Mängelhaftung und der Abnahme. Gerade die Abnahme entscheidet über wichtige Fragen zur Beweislast, Gewährleistungsfristen und Fälligkeit des Handwerkerlohns. Im Werkvertragsrecht ist es deshalb besonders wichtig, die jeweils notwendige Handlung zum richtigen Zeitpunkt vorzunehmen, weswegen man bei sich abzeichnenden Konflikten rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschalten sollte. Hierdurch können spätere Nachteile vermieden werde.

Bauverträge sind Werkverträge an Bauwerken und unterliegen seit dem 01.01.2018  Spezialregelungen im BGB. Eine wichtige Rolle spielen häufig auch die Regelungen nach der VOB/B (Vertragsordnung für Bauleistungen).

Zudem bietet RA Markus Saller Beratung und Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts an, wie z. B. bei Abmahnungen, Kündigung, Kündigungsschutzklagen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung evtl. Tarifverträge.

Rechtsanwalt Markus Saller unterstützt auch Unternehmen im Bereich des Gesellschaftsrechts. Hilfestellung gibt es bei der Gründung einer Gesellschaft, der Liquidation, beim Ausscheiden von Gesellschaftern und bei der Auflösung und Auseinandersetzung.

Zudem bietet RA Markus Saller Unternehmern Hilfe bei der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen an und hilft auch bei evtl. Konflikten aus solchen Verträgen.