Schadensrecht

Das Schadensrecht umfasst die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Vom Kfz-Unfall, Diebstahl, Einbruch, Naturgewalten, Maschinenschäden, usw. beschäftigt sich RA Markus mit der ausschließlich zivilrechtlichen Regulierung von Sach- und Personenschäden. In der Regel beinhaltet dies die Einbeziehung von Versicherungen auf einer oder beiden Seiten. Auf Seite der Geschädigten und der Schadensverursacher können mehrere Personen in der Verantwortung stehen. Oft sind Sachverständigengutachten für die Klärung der Verantwortlichkeit erforderlich.

Rechtsanwalt Markus Saller vertritt Ihre Interessen gerichtlich (Klage und selbständiges Beweisverfahren) und außergerichtlich. Gerade in komplexen Schadensfällen ist es notwendig, den Überblick zu behalten und keine Firsten zu versäumen.