Erbrecht

RA Markus Saller berät und vertritt

  • Erblasser und deren Angehörige bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbverträge) und der lebzeitigen Übertragung von Vermögen (vorweggenommene Erbfolge)
  • Erben, die nach dem Tod des Erblassers vor rechtlichen Problemen stehen (Erbausschlagung, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Erfüllung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen)
  • Pflichtteilsberechtigte, die vom Erblassern enterbt wurden bei der Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen)
  • Nachfolgeregelung im Unternehmen (Unternehmensnachfolge)