Erbrecht
RA Markus Saller berät und vertritt
- Erblasser und deren Angehörige bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbverträge) und der lebzeitigen Übertragung von Vermögen (vorweggenommene Erbfolge)
- Erben, die nach dem Tod des Erblassers vor rechtlichen Problemen stehen (Erbausschlagung, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Erfüllung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen)
- Pflichtteilsberechtigte, die vom Erblassern enterbt wurden bei der Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen)
- Nachfolgeregelung im Unternehmen (Unternehmensnachfolge)