Banken und Versicherungen

Im Bereich des Bankenrechts beschäftigt sich RA Markus Saller mit dem Darlehensrecht, insbesondere dem Verbraucherdarlehensrecht. Auch Bürgschaften und die Bestellung von dinglichen Sicherheiten (Verpfändung, Grundpfandrechte) fallen in diesen Bereich.

Die Tätigkeit von RA Markus Saller im Bereich des Versicherungsrecht umfasst die Sach- und Schadensversicherung (Haftpflicht, Tierhalter, Gebäude, Hausrat, Rechtsschutz) ebenso, wie private Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherung und private Lebens- und Rentenversicherung.

Eine Beratung/Vertretung bei gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungen bietet RA Markus Saller nicht an. Diese richten sich nach den Sozialgesetzbüchern. In diesen Fällen helfen Sozialverbände und auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwälte weiter.