Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen bis 31.12.2014 zurückfordern!!!

Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist.

Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung.

Der Grund: Die Bearbeitungsgebühr wird unter anderem für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhoben. Das liegt jedoch allein im Interesse der Bank. Die Kosten dafür können somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.

Sie können sich also die Bearbeitungsgebühren, die meist zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme liegen, von Ihrer Bank zurückholen.

Das gilt für alle Gebühren, die Sie vor weniger als zehn Jahren gezahlt haben. Viele Ansprüche drohen aber zum 31.12.2014 zu verjähren.

Im Moment „mauern“ die Banken insb. bei KfW-Darlehen (z. B. für den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen). Auch hier ist es wichtig, rechtzeitig einen Verjährungsverzicht oder eine verjährungshemmende Maßnahme einzuleiten, bis die Rechtslage gerichtlich geklärt ist.

Sprechstunden „in letzter Sekunde“ kann ich am 29. und 30.12.2014 noch anbieten. Bitte unter 08631/185310 anmelden.

 

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